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Sicherheitskennzeichen

Hier finden Sie Absprerrtechnik, Fahrradständer, Betriebskennzeichen, Warn- und Gebotszeichen, Rettungszeichen und Beschilderungssysteme.

Gesetzliche Regelungen für Fluchtwegschilder

  • ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

    Die ASR A1.3 referenziert die DIN EN ISO 7010 und beinhaltet Detailangaben zur Sicherheitskennzeichnung und damit auch für Fluchtwegschilder. Sie löste vor etlichen Jahren die BGV A8 ab und ist nun maßgeblich für die Ausschilderung von Neubauten. Alte Ausschilderungen nach BGV A8 können unter dem Aspekt des Bestandsschutzes weiterhin verwendet werden, allerdings muss in diesem Fall mittels einer aufwendigen Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV ermittelt werden, ob das so erreichte Schutzniveau für die betreffende Arbeitsstätte ausreichend ist. Bei der Verwendung von Fluchtwegschildern nach ASR A1.3/ISO 7010 entfällt diese. Eine Mischbeschilderung ist nicht gestattet und im Sinne der globalen Harmonisierung von Sicherheitszeichen wird die Verwendung von Fluchtwegschildern nach ASR A1.3 stark angeraten.

  • ASR 3.4 – Beleuchtgung

    Das beste Schild ist nutzlos, wenn es nicht gelesen werden kann. Die ASR A3.4 befasst sich mit der Einrichtung und dem Betrieb von Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsystemen in Betrieben. Gerade Fluchtwegschilder müssen auch unter gegebenenfalls ungünstigen Bedingungen wie Dunkelheit und Verrauchung noch gut sichtbar sein, um ihren Zweck auch erfüllen zu können.

  • ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge

    In dieser Arbeitsstättenregel wird beschrieben, wie sich die Anforderungen an das Errichten und den Betrieb von Fluchtwegen und Notausgängen gestalten, ergänzt duch Angaben zum Aufstellen von Flucht- und Rettungswegplänen nach $55 Arbeitsstättenverordnung. Sie refenziert bezüglich der Kennzeichnung von Fluchtweg, Notausgang, Notausstieg und Türen die ASR A1.3.

  • DIN ISO 7010 – Graphische Symbole, Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

    Die Symbole auf Sicherheitszeichen wie beispielsweise den Fluchtwegschildern werden hauptsächlich durch die DIN EN ISO 7010 bestimmt. Die ISO 7010 enthält Angaben zu Form, Farbe und Piktogrammen, die zur korrekten Sicherheitsbeschilderung verwendet werden müssen. Sie ersetzt seit 2012 die Darstellungsregeln der Sicherheitskennzeichnung nach DIN SPEC 4844-41.

  • DIN EN 1838 – Notbeleuchtung

    Fällt die Allgemeinbeleuchtung aus, tritt die Notbeleuchtung in Aktion. In der DIN EN 1838 sind die Anforderungen an Sicherheits- und Ersatzbeleuchtungssysteme aufgeführt. Sie sollen zum einen eine gefahrlose Evakuierung ermöglichen und zum anderen Sicherheits- und Brandbekämpfungseinrichtungen schnell erreichbar machen.

  • Die Wahl der korrekten Richtungspfeile – DIN SPEC 4844-4:2014-04

    In der ASR A1.3/ISO 7010 werden die optischen Anforderungen an Sicherheitszeichen aufgeführt, nicht aber formelle Aspekte wie deren Anbringung. Gerade bei Fluchtwegschildern kann es durch die geforderte Anbringung der zusätzlichen Richtungspfeile zu Unsicherheiten kommen. Die DIN SPEC 4844-4 gibt in diesem Zusammenhang Empfehlungen zur praktischen Anwendung. Insbesondere der korrekte Richtungspfeil für „geradeaus” wird eindeutig definiert.

  • DIN 67510 – lang leuchtende Pigmente und Produkte

    In der DIN 67510 ist festgehalten, welche wichtigen Anforderungen an lang nachleuchtende Produkte gestellt werden. Laut ASR A1.3 sind Betriebe beispielsweise verpflichtet, lang nachleuchtende Fluchtwegschilder zu verwenden, falls keine adäquate Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

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