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Elektrizitätszähler für Verrechnungszwecke müssen beglaubigt sein. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Elektrizitätszähler für Verrechnungszwecke müssen beglaubigt sein. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.