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Sicherheit muss sichtbar sein: Die neue Leuchte KSC sorgt dafür!
Änderungen in der europäischen Norm EN 1838 stellen neue Anforderungen an die Not- und Sicherheitsbeleuchtung:
„Jede Erste-Hilfe-Stelle muss mit mind. 5 lux an der Einrichtung beleuchtet werden.“
„Jede Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung muss mit mind. 5 lux an der Einrichtung beleuchtet werden.“
Die neue Kunststoff-Scheibenleuchte KSC erfüllt genau diese Anforderungen.
Durch ihre klare Abdeckung wird ein Lichtaustritt nach unten gewährleistet. Gleichzeitig wird die Erste-Hilfe-Stelle, Brandbekämpfungs- oder Meldeeinrichtung durch ein Piktogramm eindeutig gekennzeichnet. Die Piktogrammscheibe der KSC kann ein- oder zweiseitig beschriftet werden.