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Einrichtung Sanitätsräume

Die Gestaltung und Ausstattung von Erste-Hilfe-Räumen, Sanitätsräumen oder vergleichbaren Einrichtungen wird in §38 Abs. 2 der Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) bzw. §6 Abs. 4 der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) sowie in weiteren berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt.

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