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Nützlich, hilfreich, wissenswert

An dieser Stelle haben wir für Sie Tipps, Entscheidungs- und Planungshilfen sowie Informationen über Neuigkeiten, Entwicklungen und Wissenswertes rund um die Produkte aus unserem Angebot in verschiedenen Themenbereichen gesammelt.

Tipps, Hilfen und Informationen

Der einfache Weg zum individuellen Leuchtenschirm
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für eine Sonderanfertigung Ihres Leuchtenschirms. Dazu benötigen wir von Ihnen einige Angaben. Laden Sie sich dazu bitte hier unser Formular Leuchtenschirme-Sonderanfertigung herunter, füllen es aus und senden es uns per Fax oder E-Mail.
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Sie möchten Lampen bestellen, kennen aber die richtige Bezeichnung des Lampensockels nicht oder sind sich nicht sicher?
Was steckt z.B. hinter hinter der Sockelbezeichnung G24q3?
Unsere kleine interaktive Lampensockel-Übersicht schafft schnell und einfach Klarheit.
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Klassische Energiesparlampe oder Leuchtstoffröhre zerbrochen? Was bei einem Lampenbruch zu tun ist.
Wenn Ihnen einmal eine Energiesparlampe oder Leuchtstoffröhre zerbricht, sollten gewisse Maßnahmen ergriffen werden. Was genau zu tun ist und wie Sie einen Lampenbruch vermeiden können, erklären wir nachfolgend.

Energiesparlampen enthalten technisch bedingt eine sehr geringe Menge an Quecksilber. Aber es gilt: Bei normalem Gebrauch geht von Energiesparlampen keinerlei Gesundheitsgefährdung aus.

Vor, während und nach dem Betrieb kann kein Quecksilber austreten. Die einzige Möglichkeit, bei der Verbraucher in Kontakt mit Quecksilber geraten können, ist das sehr unwahrscheinliche Szenario eines Lampenbruches. Da Quecksilber bei Raumtemperatur verdampft, würde es in diesem Fall langsam in die Raumluft abgegeben. Die dabei auftretenden Konzentrationen sind aber sehr gering und liegen deutlich unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte. Durch zwei einfache Maßnahmen – eine sofortige und ausreichende Lüftung und die anschließende Beseitigung der Scherben – kann eine Gesundheitsgefährdung sicher ausgeschlossen werden.

Beachten Sie dabei bitte folgende Hinweise:

Was Sie unverzüglich tun sollten:

  • Wenn die Lampe in einer Leuchte zerbrochen ist, trennen Sie zuerst die Leuchte vom Stromnetz, um Stromschläge zu vermeiden.
  • Lüften Sie den Raum für 15 Minuten. Verlassen Sie den Raum während dieser Stoßlüftung. Am besten sind Heizung oder Klimaanlage ausgeschaltet.

Aufräum- und Reinigungsmaßnahmen:

  • Lassen Sie die Fenster während der folgenden Aufräum- und Reinigungsarbeiten geöffnet.
  • Ziehen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe an, damit Sie sich nicht an den Glasscherben schneiden.
  • Kehren Sie alle größeren Teile der Lampe zunächst mit einem steifen Papier oder Karton zusammen und geben Sie diese in ein luftdicht verschließbares Gefäß (z.B. Schraubglas oder feste, verschließbare Plastiktüte).
  • Nutzen Sie ein angefeuchtetes Einweg-Haushaltstuch oder auch ein Klebeband, um kleine Stücke und Staub aufzunehmen. Verpacken Sie die Lampenreste, Einwegtücher, Handschuhe usw. ebenfalls in dem luftdichten Gefäß. Von Teppichen oder Polstern können kleinere Bruchstücke und Splitter mit einem Klebeband aufgenommen werden.
  • Verwenden Sie den Staubsauger nur als letzte Reinigungsmaßnahme und wenn die Oberfläche keine andere Wahl lässt. Halten Sie während des Staubsaugens die Fenster geöffnet. Entsorgen Sie den Staubsaugerbeutel und den Feinstaubfilter im Anschluss in der Restmülltonne.
  • Entsorgen Sie die zerbrochene wie Ihre ausgedienten Energiesparlampen bei der nächsten Sammelstelle für Altlampen.
  • Im Anschluss an alle Reinigungsmaßnahmen lüften Sie noch einige Zeit. Danach die Hände gründlich waschen.

Wie Sie einen Lampenbruch vermeiden können:

Egal ob Glüh-, Halogen- oder Energiesparlampe – gerade beim Auswechseln der Lampe kann Glasbruch nie ganz ausgeschlossen werden.

Folgende Tipps helfen, Missgeschicke zu vermeiden:

  • Stellen Sie – um Stromschläge zu verhindern – beim Lampenwechsel unbedingt sicher, dass die Leuchte vom Stromnetz getrennt ist.
  • Wechseln Sie die Lampe erst, wenn sie abgekühlt ist.
  • Fassen Sie die Lampe beim Wechsel am Kunststoffsockel oder ggf. am Hüllkolben an, nicht an den Glasrohren.
  • Wickeln Sie nicht mehr funktionsfähige Lampen bis zur Rückgabe in ein weiches Tuch oder legen Sie sie in einen sicheren Behälter.
  • Nehmen Sie die neue Lampe erst unmittelbar vor dem Eindrehen in die Fassung aus der Verpackung.

Sie können sich hier auch das INFOBLATT downloaden

Sie planen ein Projekt, kennen sich aber beispielsweise nicht mit empfohlenen Durchgangsbreiten oder der Montagehöhe von Haltestangen aus?
Kein Problem, wir helfen Ihnen! Hier finden Sie auf 96 Seiten Planungshilfen nach DIN-Norm, eine Checkliste und vieles mehr.
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Mit der richtigen TV-Größe steht Ihrem Fernsehvergnügen nichts mehr im Weg!

Für einen TV mit einer großen Displaydiagonalen benötigt man entgegen der üblichen Meinung nicht unbedingt ein überdimensioniertes, riesiges Wohnzimmer. Grundsätzlich kann und soll man vor einem TV der neuesten Generation näher sitzen als früher vor einem klassischen Röhren-Fernseher.

Im Wesentlichen hängt die Wahl der richtigen Größe Ihres neuen TVs von zwei Faktoren ab.

Zum einen ist dies der bei Ihnen zuhause mögliche Mindest-Sitzabstand zu Ihrem zukünftigen TV-Gerät, zum anderen die Qualität der Zuspielung. Dabei ist zu berücksichtigen, ob Sie hauptsächlich das digitale TV-Signal über DVB-T, DVB-S bzw. DVB-C nutzen und ob Sie überwiegend HD-Inhalte anschauen.

So ist z. B. der optimale Sitzabstand von einem 42"-TV mit Full-HD-Panel oder höher bei einer entsprechenden Zuspielung 2,15 m, um die volle Farbbrillanz und Detailschärfe genießen zu können.

Selbst bei einer Zuspielung von nicht HD-Inhalten erhöht sich der optimale Sitzabstand auf nur 2,65 m. Diese Abstände sind in fast allen Wohnzimmern zu realisieren.

Weitere Empfehlungen für die Relationen zwischen Displaydiagonalen und optimalen Sitzabständen bei unterschiedlicher Qualität der Zuspielung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.


TV-Gerät mit Full-HD-Panel und HD-Zuspielung (Blu-ray, HD-Settop-Box)

Display 32"Display 37"Display 40"Display 42"Display 46"Display 55"
Empfohlener Abstand 1,65 mEmpfohlener Abstand 1,90 mEmpfohlener Abstand 2,05 mEmpfohlener Abstand 2,15 mEmpfohlener Abstand 2,40 mEmpfohlener Abstand 2,90 m

 

TV-Gerät mit Full-HD- bzw. HD-ready-Panel und Zuspielung über digitales TV-Signal (DVB-T, DVB-S, DVB-C)

Display 32"Display 37"Display 40"Display 42"Display 46"Display 55"
Empfohlener Abstand 2,05 mEmpfohlener Abstand 2,35 mEmpfohlener Abstand 2,55 mEmpfohlener Abstand 2,65 mEmpfohlener Abstand 2,95 mEmpfohlener Abstand 3,50 m

Die VESA Norm ist für den Kauf einer passenden Wandhalterung sehr wichtig.
Die Bohrungen an der Rückseite des TV-Gerätes, welche für die Befestigung der TV-Halterung dienen, wird VESA Norm genannt.

Beispiel VESA 300 x 200 bedeutet:
30 cm Breite und 20 cm Höhe.

Die meisten TV-Geräte sind für universelle Halterungen geeignet. Die VESA Norm entnehmen Sie bitte der Lochbohrung auf der Rückseite Ihres TV-Gerätes oder Monitors.

VESA Norm Lochabstand

Mögliche VESA Normen:

50
75
100 x 100
100 x 200
200 x 100
200 x 200
200 x 300
200 x 400
300 x 200
300 x 300
300 x 400
400 x 100
400 x 200
400 x 300
400 x 400
600 x 200
600 x 300
600 x 400
800 x 200
800 x 300
800 x 400

Die Zahlen geben an, wie groß der Lochabstand (in Millimeter) der Verschraubungspunkte auf der Rückseite des Gerätes ist.

VESA 100 bedeutet also, dass der Lochabstand auf der Rückseite des Flatscreens 100 x 100 mm beträgt.

Eine passende Wandhalterung muss somit dann auch dem VESA 100-Standard entsprechen, sonst kann diese nicht an dem Gerät montiert werden.

Hier geht es direkt zu den Produkten…

Die namenhaften Anbieter von Knopfzellen wie Varta, Rayovac, Duracell, Renata, Maxwell, und Seiko verwenden unterschiedliche Bezeichnung für die gleiche Bauart von Knopfzelle. Unsere Knopfzellen Übersicht, sortiert nach Abmessungen, erleichtert Ihnen die Identifizierung Ihrer Knopfzelle und zeigt Ihnen die vergleichbaren Typen der anderen Hersteller.

Ø / h ( mm)VARTARAYOVACDURACELLRENATAMAXWELLSEIKO
5,8 / 1,25--335--335SR512SWSB-AW
5,8 / 1,6V317317D317317SR516SWSB-AR
5,8 / 2,7V319319D319319SR527SWSBAE/DE
5,8 / 2,1V379379D379379SR521SWSBAC-DC
6,8 / 1,6V321321D321321SR616SWSBAF/DF
6,8 / 2,15V364364D364364SR621SWSBAG-DG
6,8 / 2,6--376--376SR626W--
6,8 / 2,6V377377D377377SR626SWSB-AW
7,9 / 1,25V346346--346SR712SWSB-DH
7,9 / 1,45V341341--341SR714SW--
7,9 / 1,65V315315D315315SR716SWSB-AT
7,9 / 2,1V361361--361SR721WSB-BK/EK
7,9 / 2,1V362362D362362SR721SWSB-AK/DK
7,9 / 2,6V396396D396396SR726WSB-BL
7,9 / 2,6V397397D397397SR726SWSB-AL
7,9 / 3,1V329329D329329SR731SW--
7,9 / 3,6V384384D384384SR41SWSBA1-D1
7,9 / 3,6V392392D392392SR41WSB-B1
7,9 / 5,4V309309D309309SR754SW--
7,9 / 5,4V393393D393393SR754WSB-B3
9,5 / 1,65V373373D373373SR916SWSBAJ-DJ
9,5 / 2,1V370370370370SR920WSB-BN
9,5 / 2,1V371RW315371371SR920SWSB-AN
9,5 / 2,6V395395D395395SR927SWSBAP-DP
9,5 / 2,6V399399D399399SR927WSB-BP/EP
9,5 / 3,6V394394D394394SR936SWSB-A4
11,5 / 1,65V366366--366SR1116SW--
11,6 / 5,4V303303--303SR44SWSB-A9
11,6 / 5,4V357357D357357SR44WSB-B9
11,6 / 5,4V13GARW82LR 44LR 44LR 44--
11,6 / 4,2V301301D301301SR43SWSB-A8
11,6 / 4,2V386386D386386SR43WSB-B8
11,6 / 4,2V12GARW84LR 43LR 43LR 43--
11,6 / 3,6V344344D344344SR1136SW--
11,6 / 3,6V350--D350350----
11,6 / 3,1V389389D389389SR1130WSB-BU
11,6 / 3,0V390390D390390SR1130SWSB-AU
11,6 / 2,1V381381D381381SR1120SWSBAS-DS
11,6 / 2,1V391391D391391SR1120WSB-BS/ES

Sie planen die Ausstattung eines Objekts mit einem Schalterprogramm? Welches Element wird in welchem Raum in welcher Stückzahl benötigt, wieviel gesamt? Kinderleicht geplant mit unserem elektronischem PDF-Formular!
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Sie können das PDF elektronisch ausfüllen und/oder ausdrucken und handschriftlich nutzen.

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Schutzart „IP 44” – diese technische Angabe haben Sie bei Elektromaterial sicher schon öfter einmal gelesen. Doch was sagt diese Buchstaben-Zahlenkombination eigentlich genau aus?

Die Bezeichnung gibt Auskunft über die mechanische Bealstbarkeit und den Wasserschutz des Produktes. Wir haben Ihnen alle Schutzarten und Ihre Bedeutung in einer übersichtlichen Kreuztabelle für Sie aufbereitet.

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Lesen Sie hier interessante Informationen über die ELA-Technik und welche Probleme Sie mit den Produkten von Monacor lösen können.

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Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ regelt sicherheitstechnische Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten, wie z.B. die Sicherstellung der Alarmierung im Brandfall und die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen wie Feuerlöschern und Wandhydranten. Auch die Unterweisung von Beschäftigten über Gefährdungen sowie über Maßnahmen zur ihrer Abwendung nimmt die ASR Stellung. Des Weiteren enthält die ASR Vorgaben in Sachen Brandschutzhelfer und in Bezug auf Wartung und Prüfung von Feuerlöschern. Abweichende Anforderungen für Baustellen beinhaltet die ASR ebenfalls.

Dies sind die wichtigsten Neuerungen der ASR A2.2

Normale und erhöhte Brandgefährdung

Bisher wurde die Anzahl von Feuerlöschern für alle Brandgefährdungen (Kategorien: niedrig, mittel, hoch) über Tabellen festgelegt. Die bereits in der ASR 13/1,2 definierte geringe Brandgefahr wird nun als Grundschutz festgelegt. Dieser Grundschutz deckt Gefahren, die z.B. bei einer Büronutzung bestehen. Die für diese Grundausstattung erforderliche Anzahl von Feuerlöschern wird eindeutig vorgegeben und richtet sich weiterhin an die Grundfläche der Arbeitsstätte. Neu dabei ist, dass hierfür nur Feuerlöscher die jeweils über mindestens 6 LE verfügen, angerechnet werden dürfen. Dabei darf die Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher möglichst nicht mehr als 20 m tatsächliche Laufweglänge betragen. Der Feuerlöscher ist so anzubringen, dass er ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnommen werden kann – idealerweise in einer Griffhöhe von 0,8 m bis 1,20 m. Feuerlöscher sind weiterhin mindestens alle zwei Jahre zu warten. Die bisher bezeichnete mittlere und große Brandgefahr wird nun als erhöhte Brandgefahr definiert. Allerdings benennt die neue ASR hier keine konkrete Anzahl an Feuerlöschern, sondern fordert eine Gefährdungsbeurteilung bei der zusätzliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen ermittelt werden müssen. Zu solchen Maßnahmen kann z.B. die Erhöhung der Anzahl an tragbaren Geräten, die Ergänzung durch fahrbare Löschgeräte oder Wandhydranten oder der Einsatz von Lösch- oder Brandmeldeanlagen zählen. Zusätzlich zu diesen Gefährdungsbeurteilungen sollen auch Maßnahmen aus anderen Verordnungen stärker berücksichtigt werden, wie z.B. der TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“.

Brandschutzhelfer

Die neue ASR A2.2 rückt den Brandschutzhelfer stärker in den Vordergrund. Demnach muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ernennen. Diese ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. I.d.R. gilt ein Anteil von 5% der Beschäftigten als ausreichend. Eine größere Anzahl an Brandschutzhelfern kann bei erhöhter Brandgefährdung, aber auch bei Schichtbetrieben erforderlich sein. Brandschutzhelfer sind einmal jährlich zu unterweisen. Die ASR legt erstmals auch die Unterweisungsinhalte wie Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall fest. Zusätzliche praktische Übungen für den Umgang wie z.B. mit dem Feuerlöscher und ggf. Wandhydranten sind ebenfalls Bestandteil dieser Unterweisung.

Anforderungen für Baustellen

Aufgrund der besonderen Brandgefahren auf Baustellen z.B. durch Schweißen oder Löten ist für jedes eingesetzte Arbeitsmittel ein Feuerlöscher für die entsprechenden Brandklassen mit mind. 6 LE bereitzuhalten.

Wandhydranten

Wandhydranten können weiterhin bei der Grundausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern berücksichtigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann ein Wandhydrant mit 27 LE bei Grundflächen mit mehr als 400m² bis zu einem Drittel der erforderlichen Löschmitteleinheiten angerechnet werden.

Brandalarmierung

Erstmals sind in dieser neuen ASR auch die Anforderungen für Branderkennung und Alarmierung geregelt. Der Arbeitgeber hat demnach sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen der gefährdeten Bereiche aufgefordert werden können. Automatische Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen.

Sind Sie vorbereitet?

Für Betreiber/Unternehmer
In erster Linie gilt es zu definieren, welche Brandgefährdung in Ihrem Betrieb vorliegt. Im Rahmen dieser Beurteilung und der darauf abgestimmten Maßnahmen (vorbeugend oder organisatorisch) kann unser Partner JOCKEL Ihnen Ansprechpartner in Ihrer Region nennen, die Ihnen helfen können Ihrer Verantwortung als Unternehmen zeitnah nachzukommen. Für einen ersten Überblick nutzen Sie doch die Jockel-App (siehe unten). Sie unterstützt Sie dabei, die ASR A2.2 richtig einzuschätzen.

Für Brandschutzfachbetriebe
Besuchen Sie die JOCKEL Sachkundeseminare. Die ASR 2.2 ist selbstverständlich Bestandteil der Lehrgänge trag- und fahrbare Geräte sowie Löschwassertechnik. Oder besuchen Sie das JOCKEL Infoseminar, in dem es ausschließlich um Fragestellungen rund um die neue ASR geht. Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an, wir stellen den Kontakt her.


Hier haben wir weiteres interessantes JOCKEL-Informationsmaterial für Sie bereitgestellt:

Broschüre Gefährdungsbeurteilung BS

Wissen, was zu beachten ist - übersichtlich und auf einen Blick. Broschüre als PDF.

Die richtige Löschtaktik – wie benutzt man einen Feuerlöscher?

Jedes Feuer hat seine eigenen chemischen Prozesse und Vorgänge. Hier erfahren Sie wie Sie Feuerlöscher im Ernstfall richtig anwenden.

Brandklassen

Brandklassen verraten, welches Löschmittel das Geeignete für Ihren Bedarf ist. Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind aufgrund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die nach der Europäischen Norm EN 2 in die Brandklassen A, B, C, D und F eingeteilt werden. Die Brandklassen werden auf jedem Feuerlöscher durch die jeweiligen Piktogramme dargestellt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen, leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab. So ist beispielsweise ein ABC- Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.

Brandklasse A

In diese Klasse fallen alle Brände fester Stoffe hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, wie z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh. Als Löschmittel eignen sich Pulver-, Schaum-, Wasser und auch Fettbrandlöscher.

Brandklasse B

Hierunter fallen Brände von flüssigen und flüssig werdenden Stoffen. Hierzu zählen z. B. Benzin, Alkohol, Teer, Wachs und viele Kunststoffe, die bei einem Brand flüssig werden. Als Löschmittel kommen Pulver-, Schaum- und Kohlendioxidlöscher in Frage.

Brandklasse C

Die Brandklasse C steht für Brände von Gasen wie z. B. Ethan, Wasserstoff, Erdgas und Propan. Gelöscht werden können diese Brände mit Pulverlöschern.

Brandklasse D

Die Brandklasse D bezieht sich auf Metallbrände von z. B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium und Kalium. Hierfür gibt es spezielles Löschpulver.

Brandklasse F

Die Brandklasse F beschäftigt sich mit Bränden von Speiseöl und -fetten. Hierfür wurden eigens Löschmittel entwickelt, um Fettexplosionen zu vermeiden. Die speziellen Jockel-Fettbrandlöscher F6J Plus und F2J können nicht nur wirkungsvoll bei Fettbränden eingesetzt werden, sondern auch in den Brandklassen A und B.

Brandklasse E

Mit der Einführung der europaweiten Norm EN2 wurde die Brandklasse E für Brände in elektrischen Niederspannungs-Anlagen (bis 1.000 Volt) abgeschafft. Alle Feuerlöscher, die die EN2 erfüllen dürfen bei Niederspannungs-Anlagen eingesetzt sofern der auf dem Löschgerät genannte Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Brandklassensymbole

Wir haben den richtigen Löscher für jeden Einsatzbereich und alle Brandklassen. Wählen Sie den richtigen Feuerlöscher nach Ihren persönlichen Anforderungen:

Pulverlöscher

Pulver ist der Alleskönner unter den Löschmitteln. Es bildet eine Pulverwolke, deren Partikel den Brand zum Erliegen bringen. Unsere Pulverlöscher sind universell einsetzbar in den Brandklassen A, B und C.

Metallbrandlöscher

Metallbrandlöscher haben ein spezielles Pulverlöschmittel zum Löschen von brennbaren Leichtmetallen.

Schaumlöscher

Schaumlöscher verhindern eine schnelle Brandausbreitung. Zudem werden Rückzündungen weitgehend unterdrückt.

Kohlendioxidlöscher

Das Löschmittel CO² löscht völlig rückstandsfrei und ist daher besonders geeignet, wo keine Verunreinigungen durch das Löschmittel entstehen dürfen z.B. in EDV-Bereichen und Laboren.

Wasserlöscher

Hierbei handelt es sich um Löscher mit dem Löschmittel Wasser, dessen Wirksamkeit durch Zusätze wie Frostschutz- und Netzmittel gesteigert wird.

Fettbrandlöscher

Fettbrandlöscher wurden entwickelt, um Fettexplosionen beim Löschen von Speise-Fettbränden zu verhindern. Der Fettbrandlöscher F 6 J Plus und der Haushaltslöscher F 2 J von Jockel können nicht nur wirkungsvoll bei Fettbränden eingesetzt werden, sondern auch in den Brandklassen A und B!


BRANDSCHUTZ – direkt zu den JOCKEL-Produkten in unserem Onlineshop

Mit dem Erlass der EU Richtlinie WEEE (Waste of electrical and electronic Equipment) im Februar 2003 und der damit verbundenen nationalen rechtlichen Umsetzung durch die Bundesregierung, ist jeder Hersteller / Händler nach dem in Deutschland am 13.08.2005 in Kraft getretenem Gesetz ElektroG dazu verpflichtet, auf alle betroffenen elektrischen und elektronischen Geräte eine sog. Entsorgungsgebühr zu erheben.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungsgebühr ist deutschlandweit einheitlich geregelt und muss ab dem 24.03.2006 von jedem Hersteller oder Händler an den Endverbraucher weitergeleitet werden. Diese Entsorgungsgebühr wird ausschließlich für die ordnungsgemäße und vor allem umweltfreundliche Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten verwendet!

Ziel der Einführung einer Entsorgungsgebühr ist:

  • anfallenden Elektroschrott zu reduzieren
  • Umweltbelastungen zu verringern
  • wertvolle Rohstoffe zu bewahren
  • Umwelt und Gesundheit zu schützen

Bedeutung des ElektroG

  • Alle Verbraucher können die betroffenen Altgeräte kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen zurückgeben. Vertreiber können freiwillig Altgeräte zurücknehmen, es besteht jedoch keineRücknahme-Verpflichtung für den Handel.
  • Sonstige Gewerbebetriebe können die Entsorgung bei den kommunalen Wertstoffhöfen oder wie bisher bereits praktiziert, einer gewerblichen Übergabestelle bzw. einem Entsorgungsunternehmen übergeben.
  • Erst-Inverkehrbringer (z.B. Hersteller und Importeure) sind verantwortlich für Organisation und Finanzierung der Entsorgung ihrer Produkte und müssen sich gemäß des ElektroG bis spätestens zum 23. November 2005 beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren lassen. Fortan muss jeder Hersteller die EAR-Registrierungsnr. auf all seinen Geschäftpapieren führen.
  • Ab dem 24. November 2005 dürfen Waren von nicht registrierten Herstellern nicht (mehr) vertrieben werden.
  • Der Geltungsbereich des ElektroG umfasst Elektro- und Elektronikprodukte mit wenigen Ausnahmen.

Betroffene Elektro- und Elektronikgeräte:

  • Haushaltskleingeräte
  • Haushaltsgroßgeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungskörper
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Automatische Ausgabegeräte

Auf sämtliche Artikel, die diesen Produktbereichen angehören, sind (mit einzelnen Ausnahmen) ab dem 24.03.2006 Entsorgungsgebühren für den Endverbraucher zu entrichten.

Alle unsere Preise beinhalten die Kosten, die infolge der Umsetzung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) enstehen!

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